Ab 1. Oktober 2022 gelten im Bundesland Niedersachsen neue bauliche Anforderungen an Alten- und Pflegeheime, sodass Neubauten in Wohn- und Gemeinschaftsräumen stets Internet bereitstellen müssen. Durch das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWGBauVO) ist ein Zugang zum Internet in Heimen ab sofort Pflicht. Die Alten- und Pflegeheime, die bereits in Betrieb sind, müssen einen Internetzugang bis spätestens zum 1. Januar 2026 nachgerüstet haben. Außerdem soll für BewohnerInnen mehr Wohnraum geschaffen werden, in dem zum Beispiel Wohnschlafräume von Einheiten einer Person mindestens 14 qm groß sind. Darüber hinaus darf die Einzelzimmerquote 70% nicht unterschreiten, und Wohneinheiten mit mehr als zwei Personen sind nicht mehr zulässig. So kann folglich mehr Lebensqualität in den Heimen geschaffen werden.
Heime ohne Internetzugang sind nun nicht nur nach Gesetz verpflichtet nachzurüsten, sondern verpassen dadurch auch viele Möglichkeiten den Pflegebetrieb zu vereinfachen, effizienter zu gestalten und Mitarbeitende zu entlasten. Durch die Digitalisierung in der Pflegebranche in Deutschland wurde bereits viel erreicht, aber ebenso besteht noch großes Potential. Mit Internetzugang haben die Heime endlich die Möglichkeit auf Online-Portale zurückzugreifen, die in verschiedenen Bereichen des Pflegeprozesses anknüpfen, wie bei der Betreuung mit dem Aktivierungsportal magic minutes für Menschen mit Demenz. Zudem kann das Gesundheitsportal Carefit einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Work-Life-Balance der Pflegekräfte leisten. Dabei wird die Gesundheit in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Entspannung, Schlaf und Soziale Synchronisation gesteigert, und die Pflegekräfte haben wieder mehr Energie auf der Arbeit.