Fördermaßnahmen zur Finanzierung Ihrer Projekte mit magic minutes und/oder Carefit mit Unterstützung Ihrer Kranken- und Pflegekasse zur Prävention und Gesundheitsförderung oder zur Förderung der digitalen Grundausstattung in Ihrer Pflegeeinrichtung.
Ihr Präventionsprojekt mit magic minutes nach § 5 SGB XI
Im Jahr 2015 trat das Gesetz zur Förderung von Gesundheitsprävention in stationären Einrichtungen in Kraft. Seitdem sind Pflegekassen verpflichtet, präventive Maßnahmen für Versicherte in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen anzubieten. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Gesundheitspotenziale pflegebedürftiger Menschen zu stärken, auch wenn sie körperliche, kognitive oder psychische Einschränkungen haben.
Weitere Informationen und den entsprechenden Leitfaden finden Sie auf der Webseite des GKV-Spitzenverbands.
Systempartner
Ihr Präventionsprojekt mit Carefit nach § 20b SGB V
Der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes wurde in Zusammenarbeit mit Krankenkassen auf Bundesebene erarbeitet und thematisiert alle inhaltlich relevanten Handlungsfelder. Für die Durchführung von Leistungen zur Primärprävention und Gesundheitsförderung der Versicherten sind die Krankenkassen zuständig. Der Leitfaden Prävention bildet die Grundlage für die Förderung von Maßnahmen zur Vorbeugung von Krankheitsrisiken sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Potenziale und Ressourcen.
Das Gesundheitsportal Carefit wird im Zuge eines Präventionsprojekts den Mitarbeitenden Ihrer Pflegeeinrichtung bereit gestellt. In Kombination mit regelmäßigen Beratungen und Coachings der FALKE Care Competence GmbH werden die Maßnahmen für die Prävention und Gesundheitsförderung bis zu 100 % von Ihrer Krankenkasse finanziert.
Lassen Sie uns gemeinsam die Gesundheitspotentiale Ihrer Mitarbeitenden fördern! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Förderung der Digitalisierung für Ihr magic minutes- und/oder Carefit-Projekt
Das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) umfasst Förderprogramme, um das Pflegepersonal im Alltag spürbar zu entlasten. Dies soll durch eine bessere Personalausstattung und verbesserte Arbeitsbedingungen erreicht werden, um die Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen zu verbessern.
Bis Ende 2030 stellt die Pflegeversicherung Fördermittel zur Verfügung, um Pflegekräfte durch Digitalisierungsprojekte zu entlasten. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen erhalten einmalige Zuschüsse für digitale Anwendungen. Diese Förderungen betreffen insbesondere das interne Qualitätsmanagement, die Erhebung von Qualitätsindikatoren, Investitionen in IT- und Cyber-Sicherheit, die Zusammenarbeit zwischen Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der Altenpflege.
Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG), das am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist, sollen neben der Entlastung des Pflegepersonals auch ihre Beteiligung gestärkt werden. Dies beinhaltet die Förderung der digitalen Grundausstattung, wie den Internetzugang in Bewohnerzimmern der Langzeitpflege. Das Ziel ist, digitale Anwendungen zur Entlastung der Pflegekräfte zu fördern, die insbesondere das interne Qualitätsmanagement, die Erhebung von Qualitätsindikatoren, die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege betreffen.
Pro Pflegeeinrichtung werden bis zu 40 Prozent der Kosten für die digitale oder technische Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen übernommen. Der einmalige Zuschuss von bis zu 12.000 Euro kann auf mehrere Maßnahmen verteilt werden.
Mehr Details können in der Richtlinie nachgelesen werden.