Finanzierung Ihrer Projekte mit magic minutes und Carefit mit Unterstützung einer innovativen Kranken- und Pflegekasse.
Ihr Präventionsprojekt mit magic minutes nach § 5 SGB XI
Im Jahr 2015 trat das Gesetz zur Förderung von Gesundheitsprävention in stationären Einrichtungen in Kraft. Seitdem sind Pflegekassen verpflichtet, präventive Maßnahmen für Versicherte in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen anzubieten. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Gesundheitspotenziale pflegebedürftiger Menschen zu stärken, auch wenn sie körperliche, kognitive oder psychische Einschränkungen haben.
Weitere Informationen und den entsprechenden Leitfaden finden Sie auf der Webseite des GKV-Spitzenverbands.
Wie magic minutes in der Pflege wirkt – jetzt offiziell im Präventionsbericht 2025 ✨
Wir freuen uns sehr, dass magic minutes im neu erschienenen Präventionsbericht 2025 vom GKV-Spitzenverband und Medizinischer Dienst Bund dabei ist!
Beteiligte Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene






Der Bericht beleuchtet die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in den Bereichen Primärprävention und Gesundheitsförderung sowie die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung im Bereich Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen. Im Kapitel „Praxisteil Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege“ auf Seite 129 präsentiert die vivida bkk die erfolgreiche Zusammenarbeit mit magic minutes im Zuge von Präventionsprojekten nach §5 SGB XI zur Stärkung kognitiver Ressourcen in stationären Pflegeeinrichtungen.
Mittlerweile konnten wir bundesweit mit zahlreichen Pflegekassen unser Aktivierungsprotal bereits in vielen Pflegeeinrichtungen implementieren, um diese in ihrer täglichen und wertvollen Arbeit zu unterstützen. Wir freuen uns darauf, magic minutes künftig in noch mehr Einrichtungen wirksam werden zu lassen!
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Pflegekassen
in den einzelnen Bundesländern
Ihr Präventionsprojekt mit Carefit nach § 20b SGB V
Der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes wurde in Zusammenarbeit mit Krankenkassen auf Bundesebene erarbeitet und thematisiert alle inhaltlich relevanten Handlungsfelder. Für die Durchführung von Leistungen zur Primärprävention und Gesundheitsförderung der Versicherten sind die Krankenkassen zuständig. Der Leitfaden Prävention bildet die Grundlage für die Förderung von Maßnahmen zur Vorbeugung von Krankheitsrisiken sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Potenziale und Ressourcen.
Das Gesundheitsportal Carefit wird im Zuge eines Präventionsprojekts den Mitarbeitenden Ihrer Pflegeeinrichtung bereit gestellt. In Kombination mit regelmäßigen Beratungen und Coachings der FALKE Care Competence GmbH werden die Maßnahmen für die Prävention und Gesundheitsförderung bis zu 100 % von Ihrer Krankenkasse finanziert.
Lassen Sie uns gemeinsam die Gesundheitspotentiale Ihrer Mitarbeitenden fördern! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Förderung der Digitalisierung für Ihr magic minutes- und Carefit-Projekt
Das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) umfasst Förderprogramme, um das Pflegepersonal im Alltag spürbar zu entlasten. Dies soll durch eine bessere Personalausstattung und verbesserte Arbeitsbedingungen erreicht werden, um die Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen zu verbessern.
Bis Ende 2030 stellt die Pflegeversicherung Fördermittel zur Verfügung, um Pflegekräfte durch Digitalisierungsprojekte zu entlasten. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen erhalten einmalige Zuschüsse für digitale Anwendungen. Diese Förderungen betreffen insbesondere das interne Qualitätsmanagement, die Erhebung von Qualitätsindikatoren, Investitionen in IT- und Cyber-Sicherheit, die Zusammenarbeit zwischen Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der Altenpflege.
Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG), das am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist, sollen neben der Entlastung des Pflegepersonals auch ihre Beteiligung gestärkt werden. Dies beinhaltet die Förderung der digitalen Grundausstattung, wie den Internetzugang in Bewohnerzimmern der Langzeitpflege. Das Ziel ist, digitale Anwendungen zur Entlastung der Pflegekräfte zu fördern, die insbesondere das interne Qualitätsmanagement, die Erhebung von Qualitätsindikatoren, die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege betreffen.
Pro Pflegeeinrichtung werden bis zu 40 Prozent der Kosten für die digitale oder technische Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen übernommen. Der einmalige Zuschuss von bis zu 12.000 Euro kann auf mehrere Maßnahmen verteilt werden.
Mehr Details können in der Richtlinie nachgelesen werden.


