Das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe hat 2017 ein neues Curriculum für die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann festgelegt, welches 2020 in Kraft getreten ist. Die generalistische Ausbildung ist für den gesamten Pflegebereich und vereint somit die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege. Im 3. Ausbildungsjahr haben die Auszubildenden die Möglichkeit, sich in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu spezialisieren. Ohne Spezialisierung sind die Auszubildenden jedoch breiter aufgestellt.
In der Ausbildung werden Kompetenzen erworben, um pflegerische Tätigkeiten zu steuern und passende Maßnahmen abzuleiten. Darüber hinaus werden methodische, soziale, interkulturelle und kommunikative Kompetenzen erworben, sowie präventive, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der Situation der pflegenden Personen erlangt. Die Azubis bekommen die Fähigkeit vermittelt, eine beratende Tätigkeit im Pflegebereich einzunehmen, um zum Beispiel Sterbende auf ihrem letzten Weg pflegerisch zu begleiten.
Die dreijährige Ausbildung in allen drei Pflegebereichen ist europaweit anerkannt. Von Anfang an lernen die Azubis eine hohe Transfer-Kompetenz anhand von komplexen und unterschiedlichsten Pflegesituationen, beispielsweise dass das Essen zum Mund führen bei dementen alten Menschen anders ist, als das Füttern von kranken Kleinkindern. Durch die hohe Attraktivität und die deutlich interessantere und abwechslungsreichere Gestaltung des Ausbildungsberufes, wird sich ein größeres Interesse an der Pflege erhofft, um dem Personalmangel im Pflegebereich in Deutschland entgegen zu wirken.