Ab dem 1. Januar 2021 können gesetzlich versicherte Personen die elektronische Patientenakte (ePA) in Form einer App nutzen, um die eigenen Gesundheitsdaten im Überblick zu haben. Dadurch soll die Eigenverantwortlichkeit der Einzelnen für die eigene Gesundheit gestärkt und eine individuellere Gesundheitsversorgung gewährleistet werden. Die ePA stärkt somit, wie das e-Rezept, die Vernetzung im deutschen Gesundheitswesen.
Der Zugang muss von den Patienten bei der eigenen Krankenkasse beantragt werden. Anschließend wird die ePA mit dem individuellen Zugang von der Krankenkasse im entsprechenden Online-Bereich als App-Download bereitgestellt. Bis es zum Download kommt, müssen Patienten einen ausführlichen Zertifizierungsprozess durchlaufen, sodass der Datenschutz gesichert ist.
Die ePA muss nach dem Download zuerst mit den Stammdaten des Patienten gefüllt werden. Das kann der Patient selbst am Smartphone oder Tablet erledigen, oder sich Hilfe beim nächsten Arztbesuch holen. Nachdem alle Informationen und Dokumente in der ePA gesammelt sind, muss der Patient den Ärzten, Apothekern und Therapeuten Zugriff gewähren, bevor sie die ePA des Patienten einsehen können. Die Zugriffsrechte werden ausschließlich vom Patienten verwaltet und können jederzeit wieder aufgehoben werden.
In Deutschland haben Ärzte im Durchschnitt 7,6 Minuten Zeit für einen Patienten. Die ePA steigert die Zeiteffektivität für Ärzte durch die Bündelung aller wichtigen Informationen eines Patienten. So ist ein schnellerer Überblick und mehr Zeit für den Dialog gewährleistet. Auf Wunsch des Patienten können Unverträglichkeiten, Medikationspläne und anderes in die ePA übernommen werden, sodass die Beratung in der Apotheke effizienter ablaufen kann.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein weiterer Baustein der Telematikinfrastruktur zur Vernetzung des deutschen Gesundheitssystems.