Die Digitalisierung in der Pflege besitzt großes Potential für die Entlastung der Pflegekräfte in der ambulanten sowie stationären Pflege. Digitale Lösungsansätze betreffen insbesondere die Arbeitsbereiche der Pflegedokumentation, Abrechnung von Pflegeleistungen, Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Pflegeheimen sowie Dienst- und Tourenplanung. Außerdem auch beim  internen Qualitätsmanagement, bei der Erhebung von Qualitätsindikatoren und bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung hat die Digitalisierung eine positive Auswirkung.

Das zentrale Ziel der Digitalisierung in der Pflege ist die Entlastung der Pflegekräfte. Daher bietet die Pflegeversicherung auf Basis des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) vom 1. Januar 2019 eine Förderung von bis zu 12.000 € für die Anschaffung von entsprechender digitaler oder technischer Ausrüstung an. Die Finanzierungsmöglichkeit gilt für jeweils eine ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung. Der Zuschuss ist einmalig und gestaltet sich als vierzig prozentige Ko-Finanzierung. Folglich kann die Maßnahme zur Digitalisierung einen Umfang von bis 30.000 € umfassen.

Insgesamt soll der Pflegealltag in Deutschland durch bessere Arbeitsbedingungen und Personalausstattung erleichtert werden. Die Förderung gilt im Zeitraum von 2019 bis 2021. Ein Antrag auf Förderung kann direkt beim GKV Spitzenverband eingereicht werden. Dabei stehen wir Ihnen gerne mit unserer jahrelangen Expertise zur Seite und beraten Sie in allen Phasen der Förderung. Alle erforderlichen Antragsformulare für Ihre Pflegeeinrichtung finden Sie hier.