Der Bundestag beschließt ein neues Digitalgesetz für die Pflegebranche in Deutschland zur Förderung der digitalen Anwendungen in der Pflege. Das Ziel dabei ist zum einen die Verbesserung des Gesundheitszustands von Pflegebedürftigen durch Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) auf mobilen Endgeräten oder als browserbasierte Webanwendung wie z.B. Gedächtnistraining für Menschen mit Demenz oder Sturzrisikoprävention. Eine geeignete browserbasierte Webanwendung ist magic minutes zur Betreuung und Aktivierung von Menschen mit Demenz. Das Online-Portal schafft mit den sorgsam ausgewählten Inhalten an Musik, Bildern, Hörstücken und Übungen Lebensqualität in wenigen Minuten und erleichtert den Pflegealltag. Zum anderen soll mit dem neuen Digitalgesetz eine Erleichterung der  Kommunikation von Angehörigen und Pflegefachkräften geschaffen werden.

Ein zentraler Aspekt des Digitalgesetztes ist ein neu entwickeltes Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit von digitalen Pflegeanwendungen sowie zur Aufnahme in das dazugehörige Verzeichnis beim BfArM. Außerdem findet eine Erweiterung der Pflegeberatung durch digitale Elemente statt. Zudem wird die elektronische Verordnung in der häuslichen Krankenpflege, der außerklinischen Intensivpflege, der Soziotherapie, der Heil- und Hilfsmittel, bei Betäubungsmittel und weiteren verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eingeführt. Besonders fokussiert wird außerdem die Vereinfachung  des Zugangs zur Telematikinfrastruktur für pflegende Organisationen.