Die arbeitsrechtlichen Kommissionen (ARK) von Caritas und Diakonie haben den geforderten Tarifvertrag für die Pflegebranche vorerst abgelehnt. Die Kommissionen berufen sich in diesem Fall darauf, dass die Refinanzierung der höheren Löhne bei den Pflegesätzen von den stärker belasteten Pflegekassen höchstwahrscheinlich nicht komplett übernommen wird. Außerdem muss der Caritasverband neben der Bezahlung der Pflegekräfte auch die Interessen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen vertreten. Ein Anstieg der Bezahlung der Pflegekräfte sorgt ebenso für einen Anstieg der zu bezahlenden Pflegekosten für Pflegende und deren Angehörige.

Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag in der Altenpflege in Deutschland ist derzeit noch weit weg von der Realität. Dabei fehlt zudem die Unterstützung der kirchlichen Wohlfahrtsverbände. Um die Hoffnung von hunderttausenden Pflegenden auf faire Löhne zu bekräftigen, wird der Antrag auf eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags Altenpflege zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) weiterhin fokussiert und durch den Verweis auf das geltende Sozialrecht unterstützt.