Alle Pflegeeinrichtungen müssen bis Mitte 2025 an die Telematikinfrastruktur angebunden sein, und bis Ende 2026 ist die vollelektronische Abrechnung von Pflegeleistungen verpflichtend. Für die Aufrüstung auf den erforderlichen digitalen Stand können ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen Fördergelder beantragen. Nach Angaben der DAK-Gesundheit Pflegekasse haben allerdings nur 32 % der deutschen Einrichtungen Fördergelder für digitale und technische Anschaffungen in Anspruch genommen.
Wer erhält eine Förderung?
Alle zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen sind förderberechtigt. Jede Pflegeeinrichtung kann bis Ende 2030 durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz bis zu 12.000 € Förderung beantragen. Bis zu 40 Prozent der verausgabten Mittel können gefördert werden. Beim Antrags- und Auszahlungsverfahren unterscheidet sich die Aufteilung der Zuständigkeiten der Pflegekassen (AOK und DAK-Gesundheit) je nach Bundesland.
Fördergelder dringend nutzen
Da Pflegeeinrichtungen eine große Summe an Fördergeldern über die Pflegekassen erhalten können, wird dringend empfohlen, diese zu nutzen. Weitestgehend werden Fördermittel für die Digitalisierung der Pflegedokumentation eingesetzt. Darüber hinaus sind Anschaffungen im Zusammenhang mit der vernetzten Dienst- und Tourenplanung, in das interne Qualitätsmanagement und in IT- und Cyber-Sicherheit durch die Implementierung von Software zuschussfähig.
Pflegeeinrichtungen können weitere Fördergelder für Präventionsmaßnahmen bei Pflege- und Krankenkassen beantragen, zum Beispiel zur Prävention und Gesundheitsförderung. Im Jahr 2015 wurde das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention in stationären Einrichtungen verabschiedet. Dadurch sind Pflegekassen zu Leistungen zur Prävention für die Versicherten in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen verpflichtet. Das Ziel ist die Förderung der Gesundheitspotenziale der pflegebedürftigen Menschen, trotz ihrer körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen.